Letzte Aktualisierungen: 17.12.2022
GEBEN SIE OBEN NEBEN DEM ZEICHEN IHRE STADT ODER POSTLEITZAHL IM SUCHFELD EIN.
Dann finden Sie IHREN KFZ-Schadengutachter
in IHRER NACHBARSCHAFT, den rufen Sie an,
der berät sie Tag u. Nach und kommt zu Ihnen!
Leistungen unserer Gutachter:
Website einer Gruppe von ca. 20 bis 50 selbständigen KFZ-Schadengutachtern – bundesweit in der WOSA-Gruppe – vermutlich auch in Ihrer Nähe. Wir haben uns alle einem hohen objektiven Qualitätsstandard verschrieben! Wir haben ein hochwertiges internes Kontrollsystem. An jeder Schadenanalyse arbeiten mehr als ein Gutachter.
Unsere Spezialität: KFZ-Haftpfichtfälle. Aber auch einzelne VOLLKASKO-Fälle werden von uns bearbeitet, wenn einen Unfallgegner die Mitschuld trifft. Gehen Sie dann nicht gleich zu Ihrer Kasko-Versicherung. Wir erarbeiten dann erst ein Haftpflichtgutachten, denn die eigene Kaskoversicherung ist nicht immer Ihr Freund. Wir schicken unsere Analyse (=Ihre Analyse) Ihrem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung und auch Ihrer Kaskoversicherung. Nach der Rechtsprechung wird unser Honorar mittels des oft vergessenen Rechtsinstitut des Quotenvorrangs dann meist von Ihrer Vollkaskoversicherung voll getragen, wenn diese einen Teil des Schadens vom Gegner zurückerhalt.
Oder Sie hatten einen unverschuldeten Unfall. Sie rufen uns an! Wir kommen! Wir nehmen Ihnen kein Geld ab, es sei denn, Sie wünschen das ausdrücklich. Solche Fälle kommen vor. Statt dessen treten Sie uns nur Ihren Anspruch auf SV-Honorarerstattung ab – an Erfüllungs statt oder sicherungshalber. Nicht Ihr Geld ist also Ihre Leistung sondern am Ende nur diese Unterschrift und die Pflicht, uns laufend über Ihre Regulierung zu informieren
Wir arbeiten für keine Versicherung – so weit das der Zentrale unserer Gutachtergruppe bekannt ist. Wir sind aber auch nicht Ihr Kumpel, der 2 Augen zudrückt, denn wir erstellen 100-prozentige objektive Gutachten, denen auch Ihr Gegner vertrauen darf.
Einige Gutachter in unserem Team sprechen fließend Deutsch, Englisch, türkisch, Russisch, persisch, Polnisch und Arabisch.
Wir helfen Ihnen, wenn Ihr Rechtsanwalt nicht voran macht. Wir informieren den dann vollständig über Ihren Fall. Das hilft immer.
- Spezialität: HAFTPFLICHT-Gutachten – auch in VOLLKASKO-Fällen, wenn eine deutliche Mitschuld beim Gegner besteht – z.B. 50:50 Haftungsquote
- Beweissicherung
- Verkehrsunfallberatung – technisch
- Hilfestellung bei Schuldfragen an Hand von Schadenspuren (Profiling)
- Besichtigung von Unfallstelle und Gegnerfahrzeug.
- Werkstatt-Empfehlung – u. Kontrolle
- Qualitäts-Arbeitsgemeinschaft von Spezialisten
- Prüfung von Kürzungsgutachten der Gegenseiten. Lassen Sie den Gegner nicht an Ihr Fahrzeug ran! Sie dürfen das meist verweigern!
- Anwaltssuche
Rechtsanwälte werden hiermit auch gebeten, sich zu melden, wenn die mit uns zusammen arbeiten wollen.
Honorarregelung –
sehr kundenfreundlich
gilt für alle WOSA-Gutachter:
Wir holen uns unser Geld vom Gegner.
Sie haben einen Rechtsanspruch auf Ihren eigenen KFZ-Gutachter und einen Anspruch, dass der Unfall-Gegner unser Honorar bezahlt. Da wir wissen, dass der Gegner das Honorar zahlen muss, entlassen wir Sie schriftlich aus der Zahlungspflicht. Deshalb kostet Sie im Normalfall ein Gutachten von uns nur Ihre Unterschrift auf eine Erlaubnis, dass wir unser Honorar selbst von Ihrem Unfallgegner einziehen. Wir haben deshalb seit 20 Jahren keinen Kunden wegen Honorar angemahnt, auch dann nicht, wenn die Versicherung schon zwei Jahre nicht gezahlt hat. Dann klagen wir gegen die Versicherung, nicht gegen den Kunden!