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Über uns

Information für Unfallgeschädigte

Sitz des Betriebs ist Potsdam-Groß Glienicke, Inh. Wolfgang IHLE – KFZ-Schadengutachter – Leiter einer Spezialistengruppe, die in verschiedenen deutschen Städten ihre Sachverständigendienste anbieten. Schauen Sie hier uner Eingabe Ihrer PLZ nach, ob Sie in der Nähe Ihre Wohnorts einen unserer Kollegen finden.


WOSA-Zentraladresse: Ebereschenweg 3 in 14476 Potsdam.  Tel. 030-98 320 320

Email:
 – ansonsten siehe „Kontakt‚“

„WOSA“-KFZ-Gutachter gibt es seit ca. 26 Jahren.
WOSA- steht für „Wertgutachten Organisation Sachverständiger“, wurde 1990 als Gruppe von KFZ-Sachverständigen gegründet und hat sich mit teils wechselnden Mitgliedern und auch wechselnder Leitung als Qualitäts-Arbeitsgemeinschaft von KFZ-Gutachtern bis heute bundesweit behauptet.

Rechtliches:
Als Unfallopfer haben Sie im Haftpflichtfall Anspruch auf ihren eigenen KFZ-Sachverständigen vom ersten Tag an, auch wenn noch kein Ärger und noch keine Verzögerung vorliegt (gilt nicht so weit gehend für Kasko-Schäden). Ihren Gutachter muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Sie brauchen die gegn. Versicherung auch gar nicht zu fragen, wir übernehmen ja ohnehin sogar das Kostenrisiko allein. Wenn die nicht zahlen, verklagen wir im Normalfall nur Ihren Gegner, nicht Sie! Um unser Honorar machen wir uns deshalb gar keine Sorgen und fordern dieses Honorar deshalb langfristig nur von Ihrem Unfallgegner und seiner Versicherung, es sei denn, Sie haben das ausdrücklich anders gewünscht. Für dieses Entgegenkommen beachten Sie aber bitte die vereinbarte Bedingung, dass Sie kein außergerichtliches Gegengutachten der Versicherung erlauben. Denn dadurch könnte unser Honoraranspruch gegen Sie wieder aufleben. Wir wollen nicht, dass Sie die Gegenseite außergerichtlich an Ihr Auto heranlassen. Sie dürfen das verweigern und Sie sollten es verweigern. Sie hätten plötzlich die günstige Beweissituation mit uns als sachverständigen Zeugen zerstört und würden im Endeffekt erhebliche rechtliche Nachteile erleiden: Ihre Auszahlung würde nach unserer Statistik in 100 % aller Fälle von der Versicherung gekürzt werden. Uns würde man in vielen solcher Fälle das Honorar auf Null kürzen! Sie würden also sich und uns schaden. Nur Ihr Rechtsanwalt hätte einen schönen Rechtsstreit um zwei Gutachten zu führen. Das vermeidet man, indem man einfach kein zweites Gutachten erlaubt.

Ein eigener Gutachter genügt, sagen die Gerichte: Sie dürfen den Gegengutachter wegschicken. Der will Ihre Rechtsposition schmälern.

Hier die Sammlung der Urteile:

LG München I 19 S 11609/90 (ZfS 1991, 123) vom 20.12.1990

OLG Naumburg, 20.1.2006 (4U 49/05)

LG Wiesbaden 91C1735/98 v. 28.10.1998 (auch kein Zurückbehaltungsrecht der Versicherung – außer bei schlüssiger Darlegung berechtigter Zweifel

LG Kleve 3 – O – 317/98

AG Fürstenwalde B. v. 26.11.2007 – 12 H/07 (Ablehnung eines Beweissicherungsantrags der Schädiger -Vers. gg Geschädigten auf Nachbes)

BGH in ZfS 1999 / 239

1989/ 299 ff

AG Solingen 2.9.2008 – Az 11 C 236/05

so auch Literatur Jagusch Kommentar zu § 1 StrVG Rz 6



Wenn Sie diese Verweigerung durchhalten, verlangen wir unseren Kunden (außer den freiwilligen Selbstzahlern) deshalb niemals direkt von Ihnen Honorar sondern über Ihre Abtretung nur vom Gegner – nach entsprechender Genehmigung und Abtretung durch Sie , auch wenn Gegner sich weigert. Das gilt für alle Sachverständigen, die ihre Verträge mit dem WOSA-Logo mit Ihnen schließen.

Wo Sie Unsere Gutachter Finden: LOKALE PRÄSENZ

Sie finden uns bundesweit in verschiedenen Städten. Mehr Infos finden Sie auf unserer Startseite.

Kein Honorar von Ihnen sondern meist nur vom Gegner! Einzelheiten und die wenigen Ausnahmen unten:

Inhalt:  Zahlung durch

                                  a) Gegner  

b) in Ausnahmefällen durch den Kunden, nur wenn er das will  

c)  Weiterer Inhalt:    unsere Honorarhöhe mit Preisliste
 

In welchen Fällen und wie viel Honorar zahlt unser Kunde?

zu a) Er zahlt normalerweise nichts. übernimmt aber eine Informationspflicht uns gegenüber. Natürlich geht er im Moment der Auftragserteilung formal eine Verpflichtung ein zur späteren Zahlung von Geldern, die unten unter  Ziffer b) Preishöhe-Vereinbarung aufgeschlüsselt sind.

Dieses Geld dürfte er später vom Unfall-Gegner zurückverlangen

oder

diesen Rückforderungsanspruch darf er auch an Dritte veräußern. Wenn er uns diesen Anspruch überträgt (abtritt*), entlasten wir ihn vertraglich vollständig von dieser Zahlungspflicht. Ihm bleibt dann nur noch die Pflicht, uns über seine Regulierung laufend zu informieren.

Das ist die *Abtretungvereinbarung, die wir in ca. 98 % aller Fälle mit unseren Kunden vereinbaren. Er tritt uns den Honorar-Erstattungsanspruch ab und wir entlassen ihn im selben Moment von der Zahlungspflicht. 

zu b) Einzige Ausnahme:
                     wenn der Kunde unbedingt zahlen  will  ! 


Das kommt durchaus vor:
 Wenn die Erfolg-oder-Schuldfrage unklar oder ungünstig ist, und wir den Fall ganz ablehnen wegen zu hohen Risikos. Meist  schicken wir den Kunden statt dessen zur Beratung zu einem Rechtsanwalt.

Da kommt es vor, dass von Anfang an klar ist, dass ein Geschädigter bei 50 % Mitschuld manchmal trotzdem um ein Gutachten bittet und erklärt, das Honorar selbst zahlen zu wollen, weil er selbst bei einer Mitschuld immer noch Geld profitieren kann, wenn sein Hälfteanspruch von seinem eigenen Gutachter festgestellt wird.

Beispiel: Ein Wagen im Wert von 40.000 Euro wird zerstört. Unseren Kunden trifft eine 50-prozentige Mitschuld. Er hat dann ein Interesse daran, ungemindert seine 20.000 Euro durchzusetzen. Die Gegnerversicherung wird mitunter behaupten, der Wagen sei nur 30.000 Euro wert  Dann würde er nur 15.000 statt 30.000 Euro erhalten und 5000 Euro verlieren. Vor dieser Erwartung ist es ihm lieber, an uns z.B. 1000 Euro aus der eigenen Tasche zu zahlen, damit wir ihm helfen, seinen Wertstandpunkt durchzusetzen. So wäre er immer noch besser bedient, als sich den Schaden von seinem Gegner besichtigen zu lassen. In diesen Fällen arbeiten wir auch mal konkret auf die Rechnung des Kunden. Das gilt z.B. auch bei Privathaftpflichtfällen Fahrrad gegen Auto, wo man fast immer bei Gericht klagen müsste.



zu c) Honorarhöhe
 
Wie viel  zahlt in der Regel der Unfall-Gegner des Kunden an uns
 -oder selten mal der Kunde selbst ?   

Hier Unsere Honorarhöhe Stand 15.01.2021
Aus der folgenden Liste entnehmen Sie einen Auszug aus der Preisliste unserer Mitglieds-Gutachter –  – die aber immer mit den Kunden persönlich als Vertragsteil schriftlich mit Unterschrift vereinbart wird: 

ZITATANFANG
Honorar-Preishöhe des Gutachters und seiner Auslagen soll sein:
Wir vereinbaren Pauschalpreise nach Brutto-Schadenhöhe incl. Wertminderung für einen normalen Gutachtensfall, das ist mittelschwere Kalkulation mit mittelschwerer Bewertung nach DAT. Bei alternativen Schadenergebnissen zählt der Höchstschaden!  Gegenüber normalen Gutachten darf der Sachverständige pauschal nach Minuten zum u.a. Stundensatz abrechnen oder  pauschal in Prozent für folgende Fälle: Durchschnittliche Restwertermittlung 10 %; Durchschnittl. Wertminderung  10 %. Manuelle Schaden-Ermittlungen oder kurze Internet-u-Marktdiskussion 10 %, aufwändige Vorschaden-auflistung 5 %, aufwändige Vorschaden-Kalkulation 10 %. Normale Vers.-Halter-u.-Fahrer-ermittlung 5 %.
Komplett nach Zeitaufwand netto 86,33 € pro Zeitstunde – 102,73 € brutto werden kalkuliert: Zusatz-Korrespondenz, Gespräche od. Telefonate mit Kunden, fremdem oder eigenem Rechsanwalt, Gerichten, Werkstätten etc.. sowie jeder Honorar-Mahnaufwand, Prozessführungs-u-Schriftsatzaufwand auch in eigener Sache für Honorardurchsetzung, Anwalts-u-Gerichtsbesuche, egal, ob die Prozessführung mit oder ohne Rechtsanwalt betrieben wird. Für diese Aktionen muss kein gesonderter Auftrag erteilt werden sondern die Aktionen müssen sich als sinnvolle Hilfestellung aus dem Regulierungsablauf ergeben. Bei besonders zeitaufwendiger Bearbeitung ist ein angemessener Aufschlag auf diese Grund-Honorare vorzunehmen. Bei Ansatz von reinem Zeitaufwand, etwa bei zur Durchführung weiterer Ermittlungen, Stellungnahmen zu Kürzungen, zur Kommentierung von Gegengutachten und Kritik an sog. „Werkstattvergleichen“, bei Nach-oder-Doppelbesichtigungen, Reparaturbescheinigungen und Rechnungsprüfunen wird der Zeitansatz berechnet.
Es folgt Blatt 2 mit Preistabelle und Kosten typischer Auslagen mit weiterer  Unterschrifts-Zeile
Bitte Besonderheiten der Zahlungshöhe-Bedingungen sind auf der Folgeseite unterzeichnen! (F5-1)
P r e i s h ö h e – und-Honorar-Vereinbarung  für Haftpflichtschadengutachten – Gutachten. BLATT 2
KFZ-SV  «Vorname_MA» «Name_MA»,
Hinzu kommen die entstandenen und unten genannten Auslagen: Fotos (auch digital weg Speicherung auf CD-Rom) 1,31 € netto (1,56 € brutto) pro Stück / Laser-Buntkopien auch bei nur digitalem Format wegen Einordnung, Pflege und Hardwarekosten 1,12 € Brutto (0,94 € netto) pro DinA4 Seite       Schw/W-Kopie 0,30 € netto (0,36 € brutto)  /Stück auch bei nur digitalem Format wegen Einordnung, Pflege und Hardwarekosten /  Fahrtaufwand 0,65 € netto (0,71 € brutto) pro gefahrendem km  Porto / Tel. tatsächl. Aufwand oder pauschal 16,00 € netto (19,04 € brutto)  / Schreibgebühren 1,20 € netto (1,43 € brutto) pro Seite / Fallbezogene EDV-Kalkulationskosten für DAT-u-andere KFZ-SV-Helfergesellschaften incl. Aktualisierungs-u.-Pflegeaufwand 20 Euro netto (23,80 € brutto)/  Teilepreis-Stichproben  inWerkstätten 10 € netto (Brutto 11,90 €).


Es folgt die Honorarliste in Abhängigkeit zu den zusammengerechneten

Brutto-Schadenswerten: bis Schaden/ Wert Euro               Hon. net /     + 19 % Mwst Brutto  €uro
250 €            142,57 €        169,66    67,86%    vom Bruttowert
400 €            162,46 €        193,33    48,33%    
500 €            172,98 €        205,85    41,17%    
750 €            196,35 €        233,66    31,15%    
1000 €            232,98 €        276,78    27,68%    
1250 €            256,56 €        305,31    24,42%    
1500 €            269,78 €        321,03    21,40%    
1750 €            288,69 €        343,54    19,63%    
2000 €            318,93 €        379,53    18,98%    
2250 €            323,75 €        385,26    17,12%    
2500 €            334,28 €        396,79    15,91%    
2750 €            350,62 €        417,24    15,17%      
3000 €            366,99€        436,52    14,56%    
3250 €            376,34 €        447,85    13,78%    
3500 €            387,71 €        461,38    13,18%    
3750 €            404,39 €        481,22    12,83%    
4000 €            428,04 €        509,37    12,73%    
4250 €            436,78 €        519,77    12,23%
4500 €            456,98 €        543,81    12,08%    
4750 €            474,52 €        564,68    11,89%    
5000 €            493,21 €        586,92    11,74%      
5500 €            506,08 €        602,23    10,95%    
6000 €            543,47 €        646,73    10,78%    
7500 €            583,24 €        694,05    9,25%    
8750 €            634,76 €        755,37    8,63%    
10000 €          694,24 €        826,15    8,26%    
12500 €          719,40 €        856,09    6,85%     
15000 €          831,23 €        998,17    6,69%    
17500 €          948,57 €        1128,80    6,45%    
20000 €          1172,50€       1395,28    6,98%
25000 €          1259,45 €      1498,75    5,99%    
30000 €          1451,75 €      1727,58    5,76%    
35000 €          1622,17 €      1930,38    5,52%    
40000 €          1692,70 €      2014,32    5,04%   
45000 €          1813,61 €      2158,19     4,8%       
50000€           1907,50 €      2269,93    4,54%
75000 €          2779,50 €      3307,61    4,41%
100.000 €            3200,00 €        3808,00    3,81% 
und in    diesem    Muster     analog    weiter.

Reine Bewertungshonorare werden nur schriftlich ausgehandelt.

Kunde erkennt an, dass wir für den abzurechnenden Gutachtensfall die obige Gebührenhöhe für die genannten Fälle vereinbart haben.
Ort, Datum ____________    ___________            _____________________ Unterschrift Auftraggeber

zu Aktenzeichen: ____________________            _____________________ Unterschrift Gutachter

ZITATENDE

Arbeitsqualität

Wir befassen uns detailliert mit dem Unfallverlauf, stellen ein Ursachen-Spuren-Profiling an und prüfen die Schuldfrage. Damit erfüllen wir insoweit auch die „Mindestanforderungen an Gutachten des IfS“ (Zentralinstitut für Sachverständigenwesen, an dem auch die IHKs und die Handwerkskammern und Sv-Verbände beteiligt sind).  Wir fügen auch häufig Fotos von der Unfallstelle – auch mit Kartenmaterial bei und Fotos des Kunden vom Unfall und vom Gegnerfahrzeug – wo immer möglich. Alle hier genannten Gutachter sind Mitglied der 1990 gegründeten WOSA-Qualitätsarbeitsgemeinschaft „Wertgutachten Organisation Sachverständiger“. Auf Wunsch des Kunden prüfen wir die Arbeit der Werkstatt nach, besichtigen das Fahrzeug nach der Reparatur, legen uns auch mit der Werkstatt und sogar mit Ihrem Anwalt an, wenn er „trödelt“, helfen Ihnen, wenn die Versicherung bei fiktiver Abrechnung die Zahlung kürzt und eine Billigwerkstatt ins Spiel bringt. Wir besuchen und kontrollieren diese Werkstätten und weisen oft nach, dass diese nach dem VW-Urteil ds Bundesgerichtshofs für unseren Kunden oft in keiner Weise zumutbar sind.

Unser Team - Erfahrung mit verschiedenen Fahrzeugmarken.

In unserem Team arbeiten KFZ-Meister, die ihre Schwerpunkte durch jahrelange Arbeit an unterschiedlichen Fahrzeug-Marken gebildet haben. Ihr Wissen steht allen Teammitgliedern zur Verfügung. Wir haben oder hatten über die Zeiten meist einen Mercedes u.-Taxi-Spezialisten, einen VW-Spezialisten, einen Mazda-u.-Offroad-Spezialisten, einen aktiven Motorrad-Freak im Team, vier Ingenieure mit einer abgeschossenen HU(„TÜFF“)-Ausbildung nach § 29 StVZG, einer der Ingenieure wurde zuvor bei Ford ausgebildet, es sind oder waren zwei LKW-Spezialisten bei uns und ein Landmaschinienmechaniker: zwei der KFZ-Techniker-Meister waren bzw. sind in einem Bundeswehr-Instandsetzungsbattalion für LKW und Geländewagen tätig, einer unserer Ingenieur war auch in der Motorforschung für VW tätig und steht uns mit seinem Wissen weiter freundschaftlich zur Verfügung. Zu unserem Team gehören Diplom-Ingenieure Maschinenbau, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und staatlich anerkannte Gutachter für die Hauptuntersuchung.

KONTROLLE DURCH TEAMARBEIT AN FAST JEDEM GUTACHTEN - Quality Management

Es arbeiten fast immer mindestens zwei Gutachter an einem Fall. Moderne Konferenzschaltungen erlauben uns, häufig quer durch Deutschland am „selben“ Bildschirm über Unfallspuren eines Fahrzeugs zu diskutieren. Rechtliche und technische Neuerungen werden ständig zwischen interessierten Gutachtern ausgetauscht und immer tagesaktuell in die Formularemasken für alle unsere Teamgutachter in Deutschland eingearbeitet.

Wir bekämpfen wir schon seit April 2010 erfolgreich die Missbräuche der Versicherungen bei fiktiver Abrechnung mit sogenannten „Werkstattvergleichen.“ Anwälte, die da schon aufgegeben hatten, wurden von uns wieder aufgerüttelt und konnten ohne Prozess die Restforderungen einbringen.

SERIOSITÄT, OBJEKTIVITÄT - Zufriedene Kunden

Unser Team wird gerne von RECHTSANWÄLTEN empfohlen, weil unsere Sorgfalt und unser Fleiß in den Gutachten erkennbar ist. Wir holen mit Gründlichkeit mehr für Sie raus als mit „Augen zudrücken.“ Wir verbringen bei Motorradunfällen oft 3 Stunden an Ihrem Krad, um jeden Kratzer zu dokumentieren, wir fragen nach all Ihren Reparaturen am Fahrzeug, wir forschen nach einem zweiten Reifensatz in Ihrer Garage, wir untersuchen die Sitzpolster und die Gurte, wir schaun auch vorne nach, wenn es hinten geknallt hat, denn auch die Motorböcke könnten was abbekommen haben. Wir schicken Anwälten des Kunden vorab unser Gutachten zur Kontrolle, damit die auch reklamieren können, falls wir mal Fehler machen.

MERKANTILE WERTMINDERUNG - Sie bekommen mehr als nur die Reparaturkosten!

Ein Beispiel: Ein wertvoller neuwertiger Wagen wird mangelfrei repariert. Wert vor dem Unfall: 40.000 Euro Reparatur-Kosten: 30.000 Euro Am Ende ist er als „Unfallwagen“ trotzdem nur 35.000 Euro wert. Wie sorgen dafür, dass Ihnen auch diese Wertminderung bezahlt wird. Wir begründen diese Wertminderung auf 9 (!) Gutachtensseiten, nicht in ein paar Zeilen und die Anwälte des Kunden sind fast immer damit durchgedrungen. Dabei gehen wir immer fest auf den Punkt zu, der uns angemessen erscheint ohne Angst vor der Versicherung. Juristische Schwächen eines unserer Gutachter aus dem KFZ-Meister-Fach spielen dabei keine Rolle, weil immer einer im Team ist, der das Thema dann eben besser beherrscht. Unsere Wertminderungsmodelle wurden bis jetzt (04-2011) in keinem Prozess in 20 Jahren widerlegt. Wir bedienen uns auch der Überlegungen des 2010 veröffentlichten BVSK-Modell, ohne dieses oder andere Modelle aber 1:1 zu übernehmen. Wir gehen kritisch mit jeder Vorgabe um, auch mit dem Werten und Programmen der Hilfsorganisationen für KFZ-Sachverständige.

LANGJÄHRIGE BEKANNTHEIT DER WOSA-GRUPPE UND DES WOSA-LOGOS IN FACHKREISEN

Unser betriebliches Logo (WOSA – Wort- und Bildlogo) ist den Versicherungen seit 30 Jahren (1990) aus der Tätigkeit der WOSA-Gutachter bekannt und wird mit guter Qualität assoziiert. In all diesen Jahren haben wir noch nie für eine Versicherung gearbeitet, immer nur für die Opfer von Unfällen. Auch dafür ist unser WOSA-LOGO ein Symbol. Wer von unseren Franchisern auch nur nebenberuflich die Seiten wechselt, scheidet bei uns aus.

FACHWISSEN ANHAND UNSERES EIGENEN FACHBUCHES

Der immer noch aktive Gründer unserer Gruppe, der KFZ-Schadengutachter, Wolfgang Ihle, ist Verfasser des seit 2007 mit zeitaktuellen Ergänzungen im bundesweiten Buchhandel erhältlichen Lehrbuches „KFZ-Sachverständige 2007 – Lehrbuch“ 90 Euro / ISBN-13: 978-3-00-020017-5 / 402 Seiten / In Buchhandlungen auch zur Ansicht Berufstechnische, Verkehrs- und Schadenersatz-rechtliche Anleitung für KFZ-Meister, Dipl. Ingenieure Maschinenbau und Juristen Sammlung von Gutachtenserfahrungen aus 20 Jahren Sachverständigentätigkeit mit praktischen Gutachtensbeispielen Seit mehr als 30 Jahren beschäftigt sich der Autor Wolfgang Werner Ihle beruflich mit Verkehrsunfällen, seit 20 Jahren ist er aktiv in WOSA- Unfallschadengutachterteams tätig. Zur Zeit wohnt er in England und schreibt über das berühmte Automobilforschungszentrum „THATCHAM“ in der Nähe des Ortes Reading und steht der Gruppe weiterhin als Berater zur Verfügung (siehe auch „FACHBUCH„). Er hat vier Jahre bis 2015 in dieser Zeit auch mit festem Wohnsitz in England in einem KFZ-Sachverständigenbüro mitgewirkt und hat viele vergleichende Erfahrungen anstellen können. Er ist Zweisprachler und hat auch heute (2021) noch einen Mitarbeiter in USA zur Mitarbeit an unseren Gutachten rekrutieren können. 

Erfahrung in der Ausbildung von KFZ-Sachverständigen

Unsere Gruppe veranstaltet seit dem Jahr 1990 mehrtägige Schulungsseminare in verschiedenen Bundesländern für KFZ-Sachverständige und lädt dazu gelegentlich auch Anwälte, Versicherungsfachwirte und KFZ-Werkstattleiter in kleiner Zahl als Gäste ein. Veranstalter und Referent dieser etwa im 4-wochen-Rhythmus stattfindenden Seminare ist der Gutachterfranchiser  Wolfgang Ihle, der Fachbuchautor.

Pädagogische Erfahrung

Die pädagogischen Erfahrung des Leiters der WOSA-Gruppe (Wolfgang Ihle) in der Vermittlung von Fachwissen fließt auch in jedes einzelne KFZ-Gutachten unserer Qualitätsgruppe mit ein. Bei unserer Arbeit beachten wir die anzunehmenden Vorwissens-Unterschiede der Leser unserer Gutachten sorgfältig: So bekommt die Werkstatt z.B. von uns auch die technische Zeichnung mit Markierungen der betroffenen Teile mitgeliefert- oft auch mit Sicherheitshinweisen und Reparaturempfehlungen. Kunden bekommen Sicherheitshinweise und Erläuterungen, wie sie mit der Versicherung oder dem Fahrzeug im Totalschadenfall umzugehen haben. Dabei sind wir ein wenig auf Sturm gebürstet, sind also für die Versicherungen keine bequemen Ansprechpartner.

Wir erlauben deshalb z.B. im Einzelfall meist nicht, dass die Versicherungen einfach so ein Fahrzeug nachbesichtigen und weisen den Kunden – und gelegentlich seinen Anwalt – detailliert auf Rechtsprechung hin, die dem Kunden diese Weigerung erlaubt. Der Versicherungs-Sachbearbeiter erhält detaillierte Hinweise auf Kratzer und Vorschäden sowie Erläuterungen, warum im Einzelfall Abzüge in Prozent gerechtfertigt sind oder auch nicht. Benutzte Mottorradkleidung z.B. wird von immer im Neuwert erfasst – ohne Zeitwertabzüge!! Für Anwälte fügen wir immer gleich die Fundstellen der Urteile bei, auf die wir uns berufen. Für Gerichte erstellen wir unsere Fotos so präzise mit Markierungen und Erläuterungen, dass keine Fragen offen bleiben. Wir nennen das auch die bekannte „Flucht nach vorn.“

Zentrale Auswertung der Gutachten

Die Organisation und Auswertung erfolgt nicht einfach im WOSA-Innendienst unseres Betreuungs-Betriebes sondern immer gemeinsam mit dem WOSA-Gutachter vor Ort unter optimaler Nutzung von Konferenzschaltungen, digitalen KFZ-Reparaturprogrammen und KFZ-Bewertungsprogrammen sowie einer europaweiten Marktbeobachtung im Internet. Auch im Innendienst arbeitet aber oft nicht nur ein Gutachter an einem einzelnen Auftrag.

Arbeitsdetails

Wir begründen ausführlich jede Sachaussage: KFZ-Wertangaben ausführlich – bis zu meist 45 Seiten, zum Teil mit Internethilfe und Marktrecherche, mit 9-seitiger Ermittlung und Begründung der Merkantilen Wertminderung auch sogar bei älteren Fahrzeugen deutlich über 5 Jahren und weit über 200.000 KM Laufleistung und nicht nur nach Ruhkopf, auch nach Hamburger Modell und mit ausführlicher Abwägung nach Rechtsprechung und einem selbstentwickelten Muster auf 9 Seiten sowie mit Hilfe der neuen BVSK-Wertminderungsmodelle. 

Restwerte zur Vermeidung von Problemen im Prozessfall erheben wir – wennmöglich – auf dem lokalen Markt des Kunden mit Einholung von bis zu 10 verbindlichen, persönlich eingeholten Nachfragen und – bei sicherer Verwertungsabsicht des Kunden – auch unter Zuhilfenahme der Restwertbörse (AutoOnline). Das hat für den Kunden besonders dann einen Vorteil, wenn er nicht zu 100 % im Recht ist. Dann reduziert sich nämlich die Streitsumme um den Betrag, den ein Verwerter anbietet, er bekommt gleich Geld und muss nicht mehr so viel einklagen. Bei der Bewertung (Wiederbeschaffungswert) beachten wir gesetzliche Änderungen, wie zur Zeit der Schuldrechtsänderungsnovelle und der geänderten Schadenersatzregelungen vom 1.8.2002, die erheblich in die Händlerverkaufspreise einwirkten sowie auch Einflüsse der Abwrackprämie und der Feinstaubverordnung auf den Altwagenmarkt oder zuletzt durch die Dieselskandale und die CORONA-Pandemie und ihrem Einfluss auf den PKW-Parkt.

Lokale Provinzpreisunterschiede werden von uns genau so erfasst wie die Gefragtheit eines Youngtimers mit Romantik-Appeal. Wir untersuchen und beweisen, ob und wann der digitale Schwackepreis oder der DAT-Wert im örtlichen Bereich falsch angesetzt sind. Ein alter durchschnittlicher VW-Golf oder Passat, der nach einer DAT-EDV 1850,- Euro wert sein soll, wird unter Umständen im Einzelfall gleichwohl mit 2800 Euro bewertet. Fast jede fotografische Schadendarstellung wird über dem Foto mit sehr ausführlichen Beschreibungen und Erläuterungen versehen. Dafür geht bei einem Motorrad z.B. oft mehr als eine Stunde drauf, ohne dass dieses Gutachten deshalb deutlich besser bezahlt würde. Zur schnellen Erfassung von Schadenbeschreibungen bedienen wir uns aber schon alle der neuen digitalen Diktatapps, die es erlauben, dass unser Smart-oder-Eyephone den Text schon vor Ort am Fahrzeug akustisch aufnimmt und sofort in geschriebenen Text umwandelt, sodass wir schon Minuten später im Büro die lebendige ausführliche Schadenbeschreibung ohne Zeitverzögerung fehlerfrei auf dem Computer vorfinden. Solche tiefgehenden Maßnahmen sind in der Branche leider nicht allgemein üblich, denn meist fügen die Gutachter ihre Fotos einfach kommentarlos bei und kommentieren erst, wenn es Ärger gibt. Das entspricht nicht unserer Berufsauffassung. Dadurch liegt aber der Zahlungsrücklauf (an uns und an den Kunden) nach Versendung unserer Gutachten in der Regel bei einer bis 3 Wochen und ist somit überdurchschnittlich schnell. Die heute übliche digitale Versendung von Fotos macht es möglich, beliebige Fotomengen von Ihrem Unfallfahrzeug der Versicherung zu überlassen. Von dieser Möglichkeit machen wir Gebrauch. Wir betreiben Sachverständigen-Schulungen und erstellen daher auch entsprechend vorbildliche und schulmäßige Schadengutachten, die (geschwärzt) auch als Mustergutachten veräußert werden. Nachbesichtigungen von reparierten Fahrzeugen werden auf Wunsch des Kunden durchgeführt. Dadurch bekommt der Kunde oft erst die Nutzungsausfall-Entschädigung. Wenn wir unser Honorar haben, informieren wir immer sofort den Kunden und fragen an, ob er auch sein Geld hat und ermutigen ihn, sich zu melden, wenn die Versicherung gekürzt hat. So geht nichts „unter“.

KONTROLL-GUTACHTEN: Wir kontrollieren das Gutachten der Versicherung - und übernehmen auch das Kostenrisiko für unser eigenes Honorar - verlangen dafür also nur vom Gegner Geld! Die meisten Fälle dieser Art sind "Werkstattvergleiche", die versuchen, Ihnen eine Billigwerkstatt aufzudrücken. Da kämpfen wir für Sie!

Liegt Ihnen schon ein Versicherungs-Gutachten vor?

Wir übernehmen einen solchen Kontroll-Auftrag, ohne Sie unmittelbar mit den Kosten zu belasten.
Wir bekommen unser Geld auch in diesem Fall oft freiwillig von der Versicherung, obwohl diese dann oft mehr bezahlen muss! Wir kennen die Rechtsprechung gut genug, um auch in diesem Fall zu unserem Honorar zu kommen, ohne Sie zu belasten!

ZUSÄTZLICHE SERVICE-LEISTUNGEN

Empfehlung von Anwälten für unsere Kunden / Kontrolle der Rechtsanwaltsarbeit / Kontrolle von Reparatur-Mängeln Ihrer Werkstatt / Empfehlungen im Umgang mit Mietwagenunternehmen / Kontrolle fremder Gutachten /Hilfe bei der Verwertung Ihres Unfall-Fahrzeugs, auch wenn sie am Unfall schuld sind. Intensive Mitwirkung an der Durchsetzung unseres SV-Honorar. Unsere gekürzten Honorar-Forderungen klagen wir nie bei unseren Kunden ein sondern beim Gegner. Unsere Gutachter erstellen eigene Klageentwürfe für ihr Honorar: wir verfügen über elegante und vollständige Programmierung von Klagetexten, die wir als Entwürfe in enger Zusammenarbeit mit Rechsanwälten erstellt bekamen. Diese halbfertigen und inhaltlich ausgefüllten Klageentwürfe überlassen wir jeweils im örtlichen Bereich an Rechtsanwälte, die bereit sind, den Honorarprozess ohne Ra-Gebühren-Vorschuss zu führen und eingehende Gelder mit den ausstehenden RA-Honoraren zu verrechnen.  Wir übernehmen: Empfehlung von Anwälten, aber auch laufende Lektüre der Arbeit Ihres Rechtsanwalts bei der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls. Anwälte lassen sich das gefallen, wenn sie wissen, dass wir sie dann auch empfehlen. Der Kunde profitiert davon, weil wir sofort reklamieren, wenn uns etwas auffällt. Dadurch reduziert sich die Arbeit des Anwalts auf ein Minimum dessen, was sonst an Zeit verbraucht wird. Wir gehen auch persönlich zu IHREM Anwalt, um Ihnen den Weg zu ersparen. Wir empfehlen idR. keine Werkstätten, weil wir fast nie zufrieden sind. Wohl aber übernehmen wir den Auftrag zur Kontrolle der Arbeit Ihrer Werkstatt. Manche Werkstatt repariert weniger, als sie in Rechnung stellt. Reparaturkontrolle ist nötig. Mängel sind nicht die Ausnahme sondern die Regel. Beauftragen Sie uns!

Warnung vor Mietwagen-Haien: Wir kennen die Probleme, die man nach der Anmietung von Mietwagen mit Versicherungen hat. Ständig wird etwas gekürzt oder abgezogen. Fragen Sie uns! Ausführliche Belehrung: Bei jedem Gutachtensauftrag bekommt unser Kunde eine ausführliche – bis 8-seitige – Informationsschrift. Rechtsberatung, Formularausfüllung und Unfallregulierung nach RDG (2007): Das alte Rechtsberatungs-Gesetz wurde durch Beschluss des Bundestages vom 11. Oktober 2007 aufgehoben und durch Nichtverweisungsbeschluss (nach Art.77 II GG) des Bundesrates vom 9.11.2007 so bestätigt. . Wir helfen Ihnen bei der Verwertung Ihres beschädigten Unfallfahrzeugs. Wenn sei alleine zum Schrotthändler gehen, verlangt er noch Geld von Ihnen, wenn wir Ihr Fahrzeug anbieten, zahlt er oft noch drauf.

AUSBILDUNG von technisch vorgebildeten Kollegen UND PARTNER-VERTRÄGE

Wir bilden KFZ-Sachverständige nur aus, wenn sie eine entsprechende technische Vorbildung mitbringen z.B. als KFZ-Meister, Techniker, Dipl. Ing. Maschinenbau von Uni oder Fachhochschule – oder Uni-Absolventen mit Bachelor-od-Master-Abschluss. Auch ausländische Abschlüsse werden von uns anerkannt. Technisch gut vorgebildete Kandidaten mit Migrationshintergrund oder ältere Meister oder Ingenieure mit körperlichen Behinderungen sind bei uns immer willkommen. Diese Absolventen können dann später mit unserem Franchisebetrieb zusammen ihre Selbständigkeit an ihrem Heimatort ausüben und werden von uns „an der Hand“ genommen. Unsere Dienst gehen bis hin zur Hilfestellung bei der Änderungsmeldung gegenüber AA, Ausfüllung der Anmeldeformulare gegenüber dem Finanzamt oder der Gewerbebehörde, Überlassung einer einfach selbst ohne Steuerberaterkosten auszufüllenden Buchhaltungsmaske, gemeinsamer Probebuchung in Konferenzschaltung und vielem mehr. Unsere Wochenende-Lehrgänge: Inhalt: Ausbildung, Darstellung unserer Partner Verträge, Tagungsort und Quartiere (gilt nur für Berliner Zentrale von Ihle – www.) Kosten: 400,- Euro incl. Lehrbuch des Referenten KFZ-Sachverständige 2007 mit Aktualisierungen bis 2016, das sonst 90 Euro kostet, es sei denn, sie haben es schon nachweislich erworben. Ihre übrigen Auslagen übernehmen Sie selbst. Einzelvorträge kosten je nach Thema von Null bis 20 Euro. für Gruppen sind die Kosten Verhandlungssache Es sind immer Samstage und Sonntage in Planung: Samstags: von 9:00 bis 13:00 h und 14:00 bis 18:00 Uhr Sonntags: von 8:00 bis 12:00 h und 13:00 bis 17:00 Uhr Die nächsten Termine finden Sie auch hier unter „Ausbildung“. (Einzelheiten siehe www.)

WOSA Gutachter